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Mietsteigerungen sind keine Schikane.

Sondern Notwendigkeit.

Die Rendite Ihres Wohnbesitzes errechnet sich aus den Mieteinnahmen. Und diese sollten sich immer am ortsüblichen Mietspiegel orientieren. Denn beim Verkauf eines vermieteten Objekts mit niedrigem Mietzins kann sonst nur ein Bruchteil des tatsächlichen Marktpreises erzielt werden. Werterhalt bedeutet also auch eine regelmäßige Anpassung des Mietzinses, die bei uns durch Rechtsanwälte erfolgt. Damit die Ertragssteigerung Ihres Besitzes auf einer juristisch sicheren Basis steht.